Finanzplanungspflicht

Die bernischen Gemeinden haben die Pflicht, jedes Jahr einen aktuellen Finanzplan zu erstellen und diesen beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) einzureichen.


Anlässlich der VBF-Generalversammlung  vom 5. Juni 2009 in Langenthal hat Herr Regierungsrat Christoph Neuhaus die Finanzverwalterinnen und Finanzverwalter über die Pflicht sowie über das Vorgehen des Kantons gegenüber den säumigen Gemeinden informiert.


Weitere Information aus seiner Rede

BEGEM - Verband Bernischer Gemeinden  info(at)begem.ch