Die Gemeinden werden verpflichtet, künftig Einbürgerungskurse anzubieten, deren Besuch als Einbürgerungsvoraussetzung grundsätzlich obligatorisch ist.
Von verschiedenen Gemeinden ist das Anliegen an den VBG gerichtet worden, die Anforderungen an diese Kurse seien zu konkretisieren. Der Kanton hat mit Verweis auf den diesbezüglichen Autonomiebereich der Gemeinden auf eine Konkretisierung bewusst verzichtet. Es erscheint sinnvoll, dass die Lerninhalte und Lernziele dieser Kurse im Rahmen einer unverbindlichen Empfehlung konkretisiert und damit für den ganzen Kanton Bern harmonisiert werden.
Der VBG hat eine Arbeitsgruppe – bestehend aus Vertretungen des Kantons und der Gemeinden – ins Leben gerufen, mit dem Ziel, diese Empfehlungen zu erarbeiten. Es macht keinen Sinn, wenn jede Gemeinde das Rad neu erfindet und überall Kurse mit stark abweichenden Lerninhalten angeboten werden. Die Gemeinden werden diese Kurse in der Regel nicht selber anbieten, sondern einen Dritten mit der Durchführung beauftragen. Es bleibt indessen klar Sache der Gemeinden, den Kursinhalt zuhanden des Beauftragten zu bestimmen. Die Gemeinden werden informiert, sobald die Empfehlungen vorliegen.
