Im Zusammenhang mit der Zustellung von Betreibungsurkunden und anderen Handlungen im Rahmen des Schuldbetreibungsrechts haben die kommunalen Verbände mit dem Kanton verhandelt und schliesslich eine für beide Seiten gute Lösung gefunden.
Namentlich bei den Kosten konnte eine für die Gemeinden erfreuliche Regelung getroffen werden. Sie finden hier das überarbeitete Kreisschreiben JGK/SchKG Nr. 5 samt Beilage 1 und bitten Sie, den Inhalt zur Kenntnis zu nehmen. Wir ersuchen die Gemeinden in diesem Zusammenhang, den neuen Mustervorlagen bezüglich der Protokollierung der einzelnen Zustellversuche und dem Abrechnungsverfahren die nötige Beachtung zu schenken, da die höheren Entschädigungen nur bei korrekter Verfahrensabwicklung ausgerichtet werden können. Sobald die Übersetzung vorliegt, werden wir auch die französische Version aufschalten. Die Unterlagen werden bei nächster Gelegenheit auch über die BSIG versandt.
